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So gelangen Sie zur Hallig Langeneß
Anreise zur Hallig Langeneß
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Mit dem Auto:
- von Süden: über Husum in Richtung Niebüll, kurz hinter Bredstedt links abbiegen in
Richtung Schlüttsiel/Dagebüll, weiter bis Schlüttsiel
- von Flensburg: über Niebüll, Dagebüll nach Schlüttsiel
Bedenken Sie bitte, daß es auf Langeneß keine Tankstelle und Werkstatt gibt! Wenn Sie Ihr Auto nicht mit auf die Hallig
bringen: In Schlüttsiel stehen genügend gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung.
Mit der Bahn:
- bis Niebüll, weiter mit dem Bus nach Schlüttsiel
Unter www.bahn.de können Sie sich Anreisemöglichkeiten bis
zur Hallig Langeneß mit der Bahn errechnen lassen.
Bitte geben Sie in dem Feld "Ziel" Hallig Langeneß
und geben Sie auch unbedingt in dem Feld "Über" Schlüttsiel mit an um
Routenfehler zu vermeiden.
Überfahrt mit der Fähre:
- Von Schlüttsiel aus erreichen Sie Langeneß mit der Fähre. Über den Transfer auf der Hallig
informiert Sie gern Ihr Vermieter. Autos müssen für die Hin- und Rückfahrt
rechtzeitig bei der Reederei angemeldet werden und spätestens 15 Minuten vor
dem Ablegen verladebereit sein. Bei Verspätung erlischt Ihre Reservierung.
Gepäckbeförderung auf der "Hilligenlei I":
- Ihr Gepäck können Sie vor Beginn der Überfahrt auf den
dafür bereitgestellten Anhänger am Schiff legen. Es wird dann kostenlos bis
Langeneß transportiert.
Fahrplan und Fahrzeugreservierung:
- Wyker-Dampfschiffahrts-Reederei
Föhr-Amrum GmbH,
Am Fähranleger 1
25933 Wyk auf Föhr,
Tel. 0 18 05 - 08 01 40,
Fax 0 46 81 - 8 01 16
Internet: www.faehre.de
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Informationen zu dem Parkplatz am Fährhafen Schlüttsiel
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Da es auf dem Parkplatz am Fährhafen immer wieder zu Problemen mit den Parkscheinen kommt, beachten Sie vor Ihrer Anreise bitte folgendes !
- da der Parkscheinautomat NUR Münzgeld akzeptiert achten Sie bitte bei längerer Parkzeit auf ausreichend Kleingeld
- Geldscheine nimmt der Automat leider gar nicht an
- der Automat akzeptiert EC - Karten
- Sollte aus irgendeinem Grund kein Parkschein gezogen werden können, ist dies am Urlaubsende unbedingt nachzuholen.
Der Parkschein muß dann zusammen mit dem eventuell erhaltenen gelben "Knöllchen" in den dafür vorgesehenen Kasten geworfen werden.
Ein Bußgeld gibt es in diesem Fall nicht !
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